Mitgliedschaft
Beitrags & Gebührenordnung
| Tennisclub Rot-Weiß Vellmar Postfach 1428 34237 Vellmar Die Mitgliederbeiträge, Aufnahmegebühren oder sonstige Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt (§17 Abs. 1). Der zu entrichtende Jahresbeitrag bemisst sich nach Art der Mitgliedschaft: |
| 1.1 Aktive Mitgliedschaft | |
| Aktive Mitglieder (VM) | 173,00 € |
| Aktive Mitglieder (Ehegatte) (EG) | 140,00 € |
| Volljährige in Ausbildung (AZ) | 88,00 € |
| Jugendliche mit Elternteil im Verein (JU) | 72,00 € |
| Jugendliche ohne Elternteil im Verein (J/O) | 113,00 € |
| Familienmitgliedschaft (FAZ) | 384,00 € |
| Jugendliche (J10) bis zum vollendeten 10. Lebensjahr | 60,00 € |
| 1.2 Passive Mitgliedschaft | |
| Passive Mitglieder (PA) | 38,00 € |
| Passive Mitglieder können den Tennissport im Verein nicht ausüben (§7 Abs.2.) Abweichend von dieser Regelung kann den passiven Mitgliedern gestattet werden, gelegentlich, gegen Entrichtung der Gastgebühr mit anderen Mitgliedern zu spielen. Passive Mitglieder können nicht mit Nichtmitgliedern spielen. Die Teilnahme an Vereinsturnieren ist ausgeschlossen. | |
| 1.3 Volljährigkeit | |
| Volljährige in Ausbildung haben einen Ausbildungsnachweis zu erbringen. |
| 1.4 Jahresbeitrag | |
| Der Jahresbeitrag ist jeweils zur Hälfte am 1. März und am 1. Juni jeden Jahres fällig (§17 Abs. 2). |
| 1.5 Zahlungsart | |
| Die Jahresbeiträge werden mittels Bankeinzugsverfahren erhoben. Die dafür erforderliche Einzugsermächtigung ist zu erteilen (§17 Abs. 4). |
| 2.1 Aufnahmegebühren | |
| Die Aufnahmegebühr beträgt pro Person | 26,00 € |
| Sie ist bei positivem Bescheid über die Aufnahme sofort fällig. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand (§17 Abs.3). | |
| 2.2 Gastgebühren | |
| Mitglieder, die mit Nichtmitgliedern oder passiven Mitgliedern spielen, habe Gastgebühr pro Platz und Gast und einer Spielzeit von 60 Minuten für Einzel / 120 Minuten für Doppel von | |
| 7,00 € | |
| zu entrichten. Bei Verstoß gegen die Spiel- und Platzordnung erhöht sich die Gastgebühr auf | |
| 11,00 € | |
Die Gastgebühr ist unaufgefordert in einen Umschlag in den dafür vorgesehenen Briefkasten zu werfen. Mit der Teilnahme am Gastspielbetrieb entsteht kein Versicherungsschutz durch den TC RW Vellmar für den/die Gastspieler. | |
| 2.3 Mahngebühren |
| Der Verein erhebt bei erforderlichen Mahnungen zur Abdeckung der |
| entstandenen Kosten eine feste Mahngebühr in Höhe von | 6,00 € |
| unabhängig von der Höhe des angemahnten Betrages. |
| 3.1 Aktive Mitglieder | |
| Jedes aktive Mitglied hat pro Jahr einen Arbeitseinsatz von 5 Stunden (€ 44,00) zu leisten. Aktive Mitglieder (Ehegatten) (EG) und Volljährige in Ausbildung (AZ) leisten 2,5 Stunden (€ 22,00). | |
| 3.2 Passive Mitglieder | |
| Passive Mitglieder (PA), Jugendliche (JU-J/O) und Ehrenmitglieder (EM) sind von der Verpflichtung, Arbeitseinsatz zu leisten, befreit. | |
| 3.3 nicht geleisteter Arbeitseinsatz | |
| Die Abgeltung für den nicht geleisteten Arbeitseinsatz wird zusammen mit der ersten Hälfte des Jahresbeitrages am 1. März jeden Jahres mittels Einzugsverfahren erhoben. Bei Ableistung des Arbeitseinsatzes wird die Abgeltung in bar erstattet. |
| 4.1 Schlüsselvergabe | |
Schlüssel für die Platzanlage werden an Mitglieder gegen Erstattung der Selbstkosten abgegeben. Bei Austritt werden diese Kosten, gegen Rückgabe des Schlüssels, rückerstattet. Weitere Gebühren und Umlagen werden z.Zt. nicht erhoben. Der freiwillige Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden. Die Abmeldung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. |